Frauenärzte am Staden - Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen


IGeL-Leistungen können und dürfen nicht zu Lasten der GKV erbracht und abgerechnet werden, sondern müssen von den Patientinnen privat bezahlt werden. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie aber selbstverständlich alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, so schreibt es das SGB V vor.

Wenn Sie individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten, werde ich Sie gerne dazu beraten.

 

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Leistungsspektrum


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