Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL

IGeL-Leistungen können und dürfen nicht zu Lasten der GKV erbracht und abgerechnet werden, sondern müssen von den Patientinnen privat bezahlt werden. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie selbstverständlich alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, so schreibt es das SGB V vor.

Unser Angebot umfasst Ultraschalluntersuchungen, Hormonanalysen und spezielle Laboruntersuchungen. 

Wenn Sie individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten, werden wir Sie gerne dazu beraten.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren IGeL-Angeboten?
Sprechen Sie uns an!

Unser Spektrum umfasst auch:

  • Kurze ärztliche Bescheinigung außerhalb der GKV-Leistungspflicht
  • Fotokopien medizinischer Befundberichte
  • Ärztliche Atteste für Arbeitgeber, Versicherer, Behörden, Gerichte
  • Untersuchung und Bescheinigung bei Reiserücktritt
  • Bearbeitung privater Versicherungsanfragen als Befund-Bericht
  • Erstellung von privaten Gutachten